Der Prüfungsausschuss hat am 02.03.2021 bezüglich der Abgabe von Abschlussarbeiten folgende Regelung beschlossen:
Es ist zur Archivierung für den Prüfungsausschuss eine unterschriebene und gebundene Hardwareversion der Abschlussarbeit abzugeben. Diese kann beim Erstprüfer abgegeben werden und dort im Büro verbleiben, solange sichergestellt ist, dass der Prüfungsausschuss darauf im Bedarfsfall Zugriff hat. Ansonsten ist dieses Exemplar zur Archivierung über das Sekretariat beim Prüfungsausschuss abzugeben bzw. weiter zu geben. Falls ein Erstprüfer auf die Abgabe einer unterschriebenen Hardwareversion verzichtet, muss die unterschriebene und gebundene Hardwareversion der Abschlussarbeit ebenfalls über das Sekretariat beim Prüfungsausschuss abgegeben werden.
In der Abschlussarbeit ist in einer "Eidesstattlichen Erklärung" schriftlich zu versichern, dass diese selbständig verfasst wurde, keine andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle verwendeten Quellen an den entsprechenden Stellen der Arbeit gekennzeichnet wurden.
Folgende Angaben müssen in der unterschriebenen und gebundenen Hardwareversion vorhanden sein:
- Titel der Arbeit in Deutsch und in Englisch
- Name und Matrikelnummer des Erstellers
- Name und ggfs. Titel der beiden Prüfenden
- Unterschrift unter der Eidesstattlichen Erklärung mit Ort und Datum
Mittwoch, 03. März 2021
Regelungen zur Abgabe von Abschlussarbeiten vom 02.03.2021
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