Die aktuelle Prüfungsordnung in den Bachelor-Studiengängen fordert für die Zulassung zum Praxissemester, dass alle Module der ersten beiden Semester bestanden sein müssen. Dadurch, dass die Vorlesung Betriebswirtschaftslehre I verschoben wurde, war es manchen Studierenden nicht möglich, diese Prüfungsleistung zu erbringen.
Der Prüfungsausschuss hat daher beschlossen, dass die Zulassung zum Praxissemester bis auf Weiteres auch ohne das Modul Betriebswirtschaftslehre I (BWL I) erfolgen kann.
Montag, 01. Februar 2021
Sonderregelung bezüglich Zulassung zum Praxissemester
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